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Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart.
Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 € führen.
Für eine Übergangszeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 ist nun ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/01_aktuelles/Mehrarbeit_wegen_Corona.html;jsessionid=D018B878BCBF98FC87BD0B076F15BB2B