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Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. 
Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 € führen. 

Für eine Übergangszeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 ist nun ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze zulässig.