Allgemeinverfügung des Landes

3. Allgemeinverfügung aufrufen
Es besteht Kontaktsperre - nicht mit Ausgangssperre verwechseln!

Mit der "Dritten Corona-Eindämmungsverordnung" wurde der 19.04.2020 für Schließzeiten von Geschäften als neuer "End"Termin gesetzt. Kontaktbeschränkungen bleiben bis jetzt noch auf den 19.04.2020 gültig!
(Pressemitteilung der Staatskanzlei: Erläuterungen)

Sondergenehmigungen können durch den Landkreis erteilt werden: 
Stand 17.03.2020 Rücksprache LK Harz, es werden derzeit keine Sondergenehmigungen ausgereicht, es wird restriktiv nach der Verordnung gehandelt, seit 19.03.2020 Hotline für Unternehmer 03941 5970 1505 
Stand 19.03.2020 Rücksprache Salzlandkreis: zuständig ist das Ordnungsamt 03471 684 0
Hotline für Unternehmer: 03471 684 26 84 

Informationen des Landkreises Harz


Informationen des Salzlandkreises