Allgemeinverfügung des Landes
3. Allgemeinverfügung aufrufen
Es besteht Kontaktsperre - nicht mit Ausgangssperre verwechseln!
Mit der "Dritten Corona-Eindämmungsverordnung" wurde der
19.04.2020 für Schließzeiten von Geschäften als neuer "End"Termin gesetzt.
Kontaktbeschränkungen bleiben bis jetzt noch auf den
19.04.2020 gültig!
(Pressemitteilung der Staatskanzlei: Erläuterungen)
Sondergenehmigungen können durch den Landkreis erteilt werden:
Stand 17.03.2020 Rücksprache LK Harz, es werden derzeit keine Sondergenehmigungen ausgereicht, es wird restriktiv nach der Verordnung gehandelt, seit 19.03.2020 Hotline für Unternehmer 03941 5970 1505
Stand 19.03.2020 Rücksprache Salzlandkreis: zuständig ist das Ordnungsamt 03471 684 0
Hotline für Unternehmer: 03471 684 26 84
Informationen des Landkreises Harz
Informationen des Salzlandkreises