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Freihändige Vergabe von Bauleistungen - Regelung ist vorerst bis zum 30.04.20 befristet

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat mit Erlass vom 30.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie Erleichterungen für die öffentliche Vergabe von Bauleistungen geschaffen. Demnach soll bei Baumaßnahmen des Landes weiter ausgeschrieben und geplant werden. Angesichts der Corona-Pandemie liegt der Ausnahmetatbestand der „Besonderen Dringlichkeit“ vor, sodass Bauvorhaben nunmehr auch freihändig durch die öffentliche Hand vergeben werden können. Die Regelung ist vorerst bis zum 30.04.20 befristet.

Der Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalt hat auf ein Schreiben des Baugewerbe-Verbandes reagiert und in seiner Antwort vom 31.03.20 die Corona-Krise und die damit verbundenen Auswirkungen als „höhere Gewalt“ gewertet. Dies ist für die laufenden Bauverträge hinsichtlich Zeitverzügen und Ähnlichem von entscheidender Bedeutung. 
Er vertritt weiterhin die Auffassung; dass Verzögerungen auf Grund der Corona-Krise vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind und Regressansprüche daher nicht zu erwarten sind. Bauzeitenverlängerungen und Mehrkosten sollen mit dem öffentlichen Auftraggeber transparent diskutiert werden. Eine zügige Zahlung von Abschlägen und Rechnungen sollen durch den öffentlichen Auftraggeber gewährleistet bleiben.